Motorradführerschein: Kosten, Klassen, Schnellkurs, Motorräder
Wissenswertes zu Kosten und Fristen beim Motorradführerschein

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Wer den Motorradführerschein machen will, braucht Infos. Was kostet er? Welche Motorradklasse darf ich fahren? Wie lange dauern Schnellkurse? Wann muss ich meinen Führerschein umtauschen? AUTO BILD klärt auf!
Bild: Suzuki
Inhaltsverzeichnis
- Die Regeln für den Motorradführerschein
- A2-Führerschein
- Wie viel kostet der Motorradführerschein?
- Wie lange dauert die Ausbildung?
- Wie finde ich die passende Motorradfahrschule?
- Wie schnell komme ich per Crashkurs zum Motorradführerschein?
- Welche Motorrad-Führerscheinklassen gibt es?
- Motorradklassen – wer darf welches Motorrad fahren?
- Wie hilft der Pkw-Führerschein beim Motorradführerschein?
- Weitere Tipps im Netz
Wer ein motorisiertes Zweirad fahren will, braucht den Motorradführerschein. Da kommen einige Kosten und Prüfungen auf den Neu-Biker zu.
Außerdem sollte man vor der Anmeldung bei der Fahrschule abwägen, welche Motorrad-Klasse man fahren möchte, denn nicht jedes Bike darf mit jedem Führerschein gefahren werden. AUTO BILD liefert wichtige Infos zum Motorradführerschein!
Die EU will den Geltungsbereich der deutschen B196-Führerscheinrichtlinie erweitern. Bisher waren Inhaber des 196er-Scheins auf der sicheren Seite unterwegs, wenn sie ihre 125er ausschließlich in Deutschland fuhren. Das soll sich mit der nächsten EU-Führerscheinrichtlinie ändern. Dann soll B196 EU-weit gelten. Davon würden Pendler in Grenzregionen genauso profitieren wie Ausflügler und schließlich Camper, die ihre 125er im Wohnmobil mit in den Urlaub nehmen wollen.
Der Motorradführerschein läuft ab
Der Motorradführerschein Klasse A hat – genauso wie der Pkw-Führerschein – ein Ablaufdatum: Alle 15 Jahre wird ein neuer Führerschein fällig. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Dokumente müssen in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden.
Der 19. Januar 2033 ist dafür der letzte Stichtag, aber je nach Geburts- und Ausstellungsjahr erfolgt der Tausch einiger Scheine bereits früher. Die Fristen entsprechen denen des Pkw-Führerscheins. Achtung: Die erste Frist endete am 19. Januar 2022! Hier gibt es die genauen Daten.
25 Euro für den neuen Führerschein
Die Kosten für das neue Dokument belaufen sich auf rund 25 Euro. Das aktuelle biometrische Passfoto ist da nicht eingerechnet. Für den Umtausch werden der alte Führerschein, das biometrische Foto und der Personalausweis bzw. Reisepass benötigt.
Bei Führerscheinen, die vor 1999 ausgestellt wurden, braucht man eine Karteiabschrift der Führerscheinstelle. Eine erneute Fahrprüfung oder eine Gesundheitsprüfung alle 15 Jahre gibt es nicht.
250 Kubikzentimeter in der A2-Führerscheinprüfung
Seit dem 1. November 2020 kann man die Prüfung für den A2-Führerschein auf einem Motorrad mit 250 Kubikzentimeter Hubraum ablegen, zuvor waren wenigstens 395 ccm vorgeschrieben. Dazu musste das Fahrschulmotorrad zwischen 27 und 48 PS leisten.
Doch viele Zweiradfahrer in dieser Fahrzeugklasse reizen die Leistungsgrenze nicht aus, haben vor 48 PS sogar Respekt. Die aktuelle EU-Regel soll das Motorradfahren auf diesem Weg attraktiver machen. Allerdings müssen Fahrschulen auch neue Maschinen anschaffen.
Wie beim Pkw-Führerschein setzen sich die Kosten für den Motorradführerschein aus unterschiedlichen Posten zusammen. Zur Anmeldung in der Fahrschule und den Übungsmaterialien kommen Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und die Gebühren für die theoretische Prüfung.
Sobald die Theorie vom Tisch ist, schlagen Übungsfahrten, Sonderfahrten und schließlich die praktische Prüfung zu Buche.
Mindestens 2000 Euro für den Motorradführerschein
Nicht zuletzt müssen Passbilder und das Ausstellen des Führerscheins durch die Behörde bezahlt werden. Weil Übungs- und Sonderfahrten von Bundesland, Fahrschule und Lernfortschritt des Fahrschülers abhängen, lässt sich der Endbetrag nur grob schätzen.
Auf 1250 bis 1750 Euro kann man unter den günstigsten Umständen kommen. Realistisch sind mindestens 2000 Euro.
Das ist die optimierte praktische Prüfung
Seit 1. Januar 2021 gilt die "optimierte praktische Fahrerlaubnisprüfung" (OPFEP). Sie soll helfen, das Unfallrisiko von Fahranfängern zu reduzieren. Die Aufgaben werden verständlicher als vorher erklärt, der Prüfer bewertet digital per Punktevergabe und Ampelsystem.
Auf die Prüfung folgt ein Feedbackgespräch, das dem Schüler unabhängig vom Bestehen der Prüfung seine Stärken und Schwächen aufzeigt.

Die erste Fahrstunde ist auf jedem Bike eine Herausforderung.
Bild: Sven Krieger
Durchschnittlich 20 bis 30 Fahrstunden dauert die praktische Ausbildung. Zuerst kommen die Übungsstunden: Hier soll sich der Fahrschüler mit den Funktionen und Fahreigenschaften des Motorrads vertraut machen. Das Beschleunigen, Bremsen, Ausweichen, Fahren in Schrittgeschwindigkeit, Fahren im Kreis, Slalomfahren und das Anfahren an einer Steigung gehören dazu.
Erst mal auf den Übungsplatz
Oft beginnen Fahrlehrer die Arbeit mit ihren Schülern auf Übungsplätzen. Dann folgen zwölf Pflichtstunden inklusive Sonderfahrten, zu denen Autobahn-, Überland- und Nachtfahrten zählen. Gesetzlich vorgeschrieben sind drei Stunden à 45 Minuten Nacht oder Dämmerung, fünf Stunden à 45 Minuten Landstraße und vier Stunden à 45 Minuten Autobahn.
Die Theorie besteht aus zwölf plus vier Zusatzstoffstunden. Auf sogenannten Prüfungsfahrten kann der Fahrschüler schließlich gezielt mit seinem Ausbilder an Schwächen arbeiten, bevor es in die praktische Prüfung geht.
Fahrstunden können leicht zusammengefasst werden
Fahrschulen gehen meist flexibel auf den Fortschritt sowie die zeitlichen Möglichkeiten ihrer Schüler ein und fassen zum Beispiel mehrere Autobahnfahrten zusammen. Vom Geschick des Prüflings hängt ab, ob die Ausbildung sechs Wochen oder eher sechs Monate dauert.
Bei der Wahl der Fahrschule sollte man persönliche Vorlieben berücksichtigen. Freunde und Bekannte können oft mit Tipps und Kontakten weiterhelfen. Das Internet oder das Branchenbuch helfen auch.
Grundsätzlich sollte man sich aber einen eigenen Eindruck verschaffen, die Lehrer kennenlernen und einen Blick auf die Fahrzeuge werfen.
Ein AUTO BILD-Test ergab 2017, dass es möglich ist, den Motorradführerschein in fünf Tagen zu machen. Doch das ist ein Kraftakt! Und ein Schnäppchen ist der Crashkurs auch nicht: Trotz nur 14 Fahrstunden standen zum Schluss 1542 Euro auf der Rechnung.
Die Klasse A ist der Führerschein für die großen Maschinen. Genauer: Damit darf man Zweiräder und Gespanne ohne Hubraumgrenze und ohne Geschwindigkeitsbeschränkung fahren.

Wer eine Maschine wie diese BMW R nineT bewegen will, braucht einen Führerschein der Klasse A.
Bild: BMW Group
Klasse A2 gilt bis 35 kW/48 PS und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von maximal 0,2 kW/kg. Das bedeutet, dass die A2-Maschine mindestens 175 Kilogramm wiegen muss.
A1 heißt der Führerschein für Leichtkrafträder mit maximal 11 kW und 125 ccm sowie dreirädrige Fahrzeuge bis 15 kW.
AM ist die 50er-Klasse. Roller, Mopeds und Mokicks fallen darunter – wenn sie maximal 50 ccm Hubraum haben und höchstens 45 km/h schnell sind. Kleine Elektroroller, Fahrräder mit elektrischen Hilfsmotoren bis vier kW Leistung und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit, dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leicht-Kfz bis 350 Kilogramm (bei E-Fahrzeugen ohne Gewicht der Batterien) gehören ebenfalls dazu.
Bei A1-Führerscheinen, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, ist die Beschränkung auf 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren aufgehoben. Dafür werden die vorgeschriebene Maximalleistung von elf kW bei 125 ccm und das Leistungsgewicht von 0,1 kW/kg kontrolliert.
Mit 18 Jahren kann der Führerschein A2 inklusive theoretischer und praktischer Prüfung erworben werden.
Das ist beim Drosseln zu beachten
Manche Einsteiger wollen schon von Beginn an ihr Traum-Bike fahren und lassen es auf die vom Gesetzgeber für A2 festgelegte Höchstleistung drosseln. Dabei müssen sie aber beachten, dass bis auf eine Ausnahme aufgrund von lokalen Bestandsschutzregelungen das Bike maximal 70 kW Leistung haben darf.
Konkret geht es um Inhaber eines zwischen dem 19. Januar 2013 und dem Tag vor dem Erscheinungstermin der elften Änderungsverordnung im Bundesgesetzblatt (27. Dezember 2016) erteilten Führerscheins A2. Sie dürfen innerhalb Deutschlands auch auf eine Leistung von 35 kW gedrosselte Motorräder fahren, deren Ausgangsleistung die 70 kW übersteigt. Nach zwei Jahren A2 erlaubt der Gesetzgeber den Aufstieg in die Klasse A. Hürde: eine weitere praktische Prüfung.
Wer gleich die großen Maschinen fahren will, muss mindestens 24 Jahre alt sein. Bei dreirädrigen Kfz mit mehr als 15 kW beträgt das Mindestalter 21 Jahre.
Ein Beiwagen ist kein eigenständiges Kraftfahrzeug
Interessante Notiz am Rande: Ein Beiwagen wird nicht als eigenständiges Fahrzeug gewertet. Mehrspurigkeit liegt bei einem Kraftfahrzeug erst dann vor, wenn zwei Räder an einer Achse montiert sind. Daher gelten die Motorradführerscheinklassen auch für Bikes mit Beiwagen.

Ein vorhandener Pkw-Führerschein kann beim Erwerb der Fahrerlaubnis fürs Motorrad nützlich sein.
Bild: Reinhold Radermacher, StädteRegion Aachen
Ein vorhandener Pkw-Führerschein kann beim Erwerb des Motorradführerscheins Vorteile bringen. Kleinkrafträder mit nur 50 Kubikzentimeter Hubraum, sogenannte 50er, dürfen alle Autofahrer auch ohne Prüfung fahren.
Personen, die ihren Pkw-Führerschein zwischen dem 1. April 1980 und dem 18. Januar 2013 erworben haben, können zusätzlich mit dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 15 kW (20 PS), den sogenannten "Trikes", in den Straßenverkehr.
Autofahrer, die Klasse 3 vor dem 1. April 1980 ausgestellt bekommen haben, dürfen automatisch A1 fahren und brauchen für A2 nur eine praktische Fahrprüfung.
Den B196-Führerschein gibt es seit 2020
Seit dem 1. Januar 2020 können Inhaber eines Pkw-Führerscheins ihren Schein um B196 erweitern. Damit dürfen sie 125er-Motorräder fahren – vorausgesetzt, sie sind mindestens 25 Jahre alt, besitzen den Pkw-Führerschein seit fünf Jahren und haben mindestens vier Theorie- sowie fünf praktische Fahrstunden absolviert.
Außerdem verhilft die Erfahrung hinterm Pkw-Steuer zu einer geringeren Zahl an theoretischen Fahrstunden. Und wer beispielsweise bereits zwei Jahre einen Motorradführerschein A1 hat und nun A2 haben möchte, braucht nur eine weitere praktische Prüfung ablegen. Vor der Zulassung zur Prüfung muss sich der Fahrlehrer jedoch vom Können des Prüflings überzeugen.
Der Internet-Suchbegriff "Motorradführerschein" bringt in Verbindung mit Berlin, München, Hamburg oder vielen anderen Städtenamen eine Vielzahl von Fahrschulkontakten, mit denen sich der Motorradführerschein planen lässt. Darüber hinaus kann man für die theoretische Führerscheinprüfung online büffeln.
Seit 2010 findet die Prüfung unter Aufsicht am PC statt. Daher ist es eine gute Idee, sich auf die Situation zu Hause am Rechner oder am mobilen Endgerät vorzubereiten.
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