Kosten, Plaketten und Termine: Das ändert sich für Autofahrer 2027
Auf diese Änderungen müssen sich Autofahrer 2027 einstellen

Zum neuen Jahr knallen die Korken, aber auch für Autofahrer ändert sich einiges: Der Tankrabatt wird wohl eingestellt, dafür kommt der Umweltpass für Autos. AUTO BILD verrät, welche wichtigen Änderungen 2027 auf Autofahrer zukommen.
Bild: Hintergrund: Getty Images / KI-Montage
Inhaltsverzeichnis
- Wird die CO2-Steuer im Jahr 2027 weiter steigen?
- Wer muss 2027 den Führerschein umtauschen?
- Was ändert sich bei der Führerscheinausbildung?
- Was passiert mit dem Tankrabatt zum Jahreswechsel?
- Was ist für Parkplatz-Ladepunkte vorgesehen?
- Was müssen alle neuen E-Autos zukünftig haben?
- Wie müssen Ladesäulen bald ausgestattet sein?
- Was bringt der Umweltpass für Neuwagenkäufer?
- Welche Vergünstigung kommt auf Fernfahrer zu?
- Welche Steuerregelung gilt bald für Firmenparkplätze?
- Wird die THG-Prämie im nächsten Jahr steigen?
- Was beinhaltet die neue Abgasnorm Euro 7?
- Welche Farbe hat die HU-Plakette nächstes Jahr?
- Was kostet das "Pickerl" in Österreich?
Die Jahreswende wird gerne dazu genutzt, neue Regeln und Vorschriften einzuführen. Und auch für Autofahrer ändert sich zum 1. Januar 2027 einiges! Manche müssen den Führerschein tauschen, für Fahranfänger ändert sich die Fahrschulausbildung und auch Bezahlmöglichkeiten und Preistransparenz an den E‑Auto-Ladesäulen sollen sich verbessern. Die wichtigsten Änderungen 2027 für Autofahrer:
Eine gute Nachricht zuerst: Die CO2-Steuer wird zum 1. Januar 2027 nicht erneut steigen. Die Bundesregierung hatte im Juli 2026 den nationalen CO2-Preis per Gesetz auf dem Niveau von 2026 eingefroren. Hintergrund sind die dramatischen Kostensteigerungen für fossile Energie durch den Iran- und (indirekt) auch den Ukraine-Krieg. Damit bewegt sich der Preisaufschlag wie im Vorjahr zwischen 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2, entsprechend 15,7 bis 18,6 Cent pro Liter Kraftstoff – identisch mit dem Niveau von 2026.
Das Führerschein-Tauschen geht ins nächste Jahr: Wer zwischen 2002 und 2004 den Führerschein gemacht (oder nach Diebstahl bzw. Verlust neu erhalten) hat, muss bis zum Stichtag 19. Januar 2027 sein altes Dokument gegen einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein umtauschen. Wer vor 1953 geboren ist, darf die alte Lizenz vorläufig weiter benutzen. Aber die Frist gilt nur bis 2033. Übrigens dürfen alte Führerscheine im EU-Ausland ebenfalls noch bis 2033 (zum Beispiel für die Anmietung) genutzt werden.
Vom Umtausch zur Fahrschule: Die Führerscheinausbildung soll günstiger werden, dafür will die Bundesregierung ab 1. Januar 2027 diverse Änderungen durchsetzen. Ob das rechtzeitig abgearbeitet werden wird, ist derzeit noch offen, das Gesetz hat die Ausschüsse zum aktuellen Stand Ende Oktober noch nicht passiert. Zu den Änderungen gehört der Wegfall der Präsenzpflicht für den Theorieunterricht, so dass zukünftig online geschult werden kann. Der Theorie-Fragenkatalog soll um rund ein Drittel schrumpfen, von 1100 auf 840 Fragen. Die starre Pflicht von zwölf Sonderfahrten, also Nacht-, Autobahn- und Überland-Fahrten, soll entfallen.
Die Fahrlehrer entscheiden im geplanten Modell konkret nach dem Lernfortschritt des Schülers. Eine Mindestzahl von Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten bleibt jedoch Pflicht. Außerdem sollen Fahrschüler nach sechs absolvierten Fahrstunden und bestandener Theorieprüfung mit den Eltern oder anderen nahestehenden Personen üben dürfen. Auch die praktische Fahrprüfung soll kürzer werden: Laut der Neuregelung schrumpft die Länge der Fahrzeit in der Klasse B von 30 auf 25 Minuten. Die Gesamtdauer reduziert sich von 55 auf 40 Minuten.
Der Tankrabatt wird – sofern die Bundesregierung nichts anderes beschließt – am 31. Dezember 2026 auslaufen. Dann werden die Preise von Benzin und Diesel an den Tankstellen erwartungsgemäß um jeweils 16,7 Cent pro Liter steigen.
Das Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastrukturgesetz (GEIG) gibt es seit 2021, am 1. Januar 2027 ändert es sich. Das bedeutet für Hotels, Einzelhandel und Gewerbeimmobilien die Pflicht zu einem höheren Anteil an Ladepunkten. Bisher musste auf 100 Stellplätze je 1 Ladepunkt angeboten werden. Ab Jahreswechsel kommen auf 100 Stellplätze bereits 10 Ladepunkte. Das heißt für Lidl, Aldi & Co: nachrüsten. Und für Elektroautofahrer weniger Sorgen, am Ziel keinen Steckplatz zu bekommen.
Ab 18. Februar gilt in der gesamten EU die Pflicht zum Batteriepass: Produkte mit einem Akku ab 2 Kilowattstunden Speichervermögen müssen einen Batteriepass haben. Das ist kein Stück Papier, sondern ein digitaler Nachweis über den Stromspeicher. Diverse Eigenschaften sind dort dokumentiert. Dazu gehört auch der Gesundheitszustand (State of Health), der mit zunehmender Abnutzung nachlässt. Käufer von Elektroautos und anderen akkubasierten Produkten sollen sich zukünftig in einer zentralen Datenbank darüber informieren können, in welchem Zustand der konkrete Akku ist. Das dient dem Käuferschutz. Außerdem soll so die Verwertung des Akkus nach dem Ende seiner Nutzungszeit erleichtert werden. Für Nutzer entstehen keine zusätzlichen Kosten. Wie und in welchen Zeitabständen die jeweils aktuellen SoH-Werte in die Datenbank gelangen, ist nicht bekannt. Der Batteriepass soll über einen QR-Code oder eine Seriennummer direkt am Akku und in den Fahrzeugunterlagen abrufbar sein.
Die europäische Ladesäulenverordnung AFIR (Alternative Fuel Infrastructure Regulation) bekommt zum 1. Januar 2027 ein kundenfreundliches Update: Ab diesem Zeitpunkt müssen sämtliche Ladesäulen mit einer Leistung von mehr als 50 kW eine Möglichkeit zur kontaktlosen Bezahlung erhalten. Erst seit April 2024 müssen Ladestationen dieser Leistungsstärke mit einem Kartenleser o.ä. ausgestattet sein – die neue AFIR bedeutet also die Nachrüstung sämtlicher älterer Anlagen. Bei Ladestationen mit geringerer Leistung als 50 kW muss der Kontakt zu einem digitalen Zahlungssystem, z.B. ein QR-Code enthalten sein, der die Begleichung der Stromrechnung ohne Registrierung oder Anmeldung ermöglicht. Darüber hinaus sind ab Jahreswende sämtliche Ladesäulenbetreiber verpflichtet, den aktuellen Strompreis transparent vor dem Ladevorgang mitzuteilen, z.B. über ein Display auf dem Gerät.
Am 29. November 2026 kommt der "Environmental Vehicle Passport" (EVP), zu Deutsch in etwa "Fahrzeug-Umweltpass". Das neue Dokument wird im Rahmen der Euro-7-Schadstoffnorm eingeführt und zur Pflicht für alle Neuwagen. Der neue Umweltpass enthält Daten zum Fahrzeug, in erster Linie geht es dabei um den Energieverbrauch und Schadstoffemissionen. Der EVP wird nicht in Papierform ausgestellt, sondern ist von vornherein nur digital abrufbar, etwa über einen QR-Code an oder im Fahrzeug oder über das Bord-Infotainment. Anfangs sind nur Modelle betroffen, die nach dem Stichtag als Typ neu zugelassen werden. Für alle Neuwagen verpflichtend wird der EVP erst ab dem 29. November 2027. Für Altfahrzeuge ändert sich nichts. Elektroautos erhalten somit zwei Pässe, den EVP und den Batteriepass (siehe oben).
Für Trucker, die im Fahrzeug übernachten, gibt es eine steuerliche Vergünstigung. Demnach erhalten sie bei solchen Aufenthalten vom Arbeitgeber steuerfrei neun Euro pro Nacht als Pauschbetrag. Einzelne Ausgaben müssen dafür nicht belegt werden. Entscheidend ist, dass die Übernachtung tatsächlich im Fahrzeug stattfindet. Wann genau das Gesetz 2027 in Kraft tritt, steht noch nicht fest.
Ein eigener Firmenparkplatz, ob nun auf dem Firmengelände oder in der Nachbarschaft angemietet, ist zukünftig im Grundsatz kein geldwerter Vorteil für den Arbeitnehmer. Voraussetzung ist, dass sich das Angebot an die gesamte Belegschaft richtet. Wird der Platz einer bestimmten Person namentlich zugeordnet, schadet das nicht. Mietet der Arbeitnehmer jedoch einen Parkplatz privat und stellt das dem Unternehmen in Rechnung, ist die Erstattung grundsätzlich steuerpflichtig. Auch hier muss der Bundesrat noch zustimmen.
Zuletzt sind die THG-Prämien für Elektrofahrzeuge leicht eingeknickt: Der Spitzenwert stand Ende Oktober 2026 bei 410 Euro für einen Zweijahresvertrag, mehrere Anbieter liegen knapp dahinter. Aber eine ganze Reihe von Anbietern verringerten die Garantieprämie zum Jahresende. Aber die Rahmendaten sprechen für eine Erholung der Prämie 2027, denn der Staat fordert eine wachsende Quote ein. Wichtig: Nur wenige Anbieter erlauben einen Antrag noch im November 2026, die meisten haben die Bücher schon geschlossen. Die Vermittler (ohne die es nicht geht) müssen die gebündelten THG-Zertifikate bis spätestens 15. November des jeweiligen Vorjahres einreichen. Als Besitzer eines E-Autos sollte man sich schnell einen Anbieter suchen, der das Anmelden noch erlaubt, sonst geht man leer aus für 2026.
Am 29. November tritt die neue Abgasnorm Euro 7 in Kraft. Sie bedeutet strengere Abgasvorschriften für Neuwagen und -motorräder mit Verbrennungsmotoren. Neu: Kfz sowie der zugehörige Motor und Katalysator müssen eine Mindestlebensdauer von acht Jahren oder 160.000 km aufweisen (gilt auch für E‑Auto-Akkus). Überdies gehört zwingend ein Messgerät zur Echtzeit-Emissionsmessung an Bord. Bei Benzinern erfasst das Messverfahren jetzt auch Kleinpartikel ab einer Größe von 10 Nanometern.
Emissionsbegrenzung für Reifen- und Bremsenabrieb
Erstmals berücksichtigt die Norm auch Emissionen durch Reifen- und Bremsenabrieb. Der Wert des Abriebs wird in Milligramm pro Kilometer und Fahrzeugtonne gemessen. So verliert ein Fahrzeug von 1,5 Tonnen Gewicht im Schnitt auf 100 Kilometer 7,5 Gramm Reifenabrieb. Für Bremsenabrieb stehen die Grenzwerte fest: Das Prüfverfahren orientiert sich an den Testbedingungen der United Nations Global Technical Regulation No. 24. Zur Euro-7-Einführung werden Elektroautos noch bevorzugt: Für sie gilt der Grenzwert von 3 mg Feinstaubpartikel der Kategorie PM10 pro Kilometer. Für alle anderen Antriebsarten inklusive PHEV liegt der Grenzwert bei 7 mg/km. Ab 2035 soll der einheitliche Grenzwert von 3 mg/km unabhängig der Antriebsart gelten. Beim Reifenabrieb wird der erste Schritt für Pkw-Reifen erst ab dem 1. Juli 2028 starten, die Grenzwerte werden noch abgestimmt.
Spritpreis Tagespreisentwicklung
Benzinpreis E10
+03
Dieselpreis
+03
Durchschnittspreise in den 100 größten Städten Deutschlands. Diese Daten sind ohne Gewähr.
AKTUELLE PREISEDie Plakette, die kommendes Jahr bei bestandenem TÜV ausgeteilt wird und dann für Untersuchungen im Jahr 2028 gilt, hat die Grundfarbe Braun. Autos mit gelber Plakette sollte man idealerweise innerhalb des Jahres 2027 zur Hauptuntersuchung vorführen – danach verschwindet die "Tarnung". Wer eine blaue Plakette auf dem hinteren Kennzeichen hat, muss bereits im Jahr 2026 zur Hauptuntersuchung und droht schon ab Jahreswende blitzschnell identifizierbar zu werden.
Zum 1. Dezember 2026 ersetz die digitale Version den Mautvignetten-Aufkleber ("Pickerl"). Sie nutzen schon jetzt zwei Drittel der Autofahrer. Wer die digitale Jahres- oder 2-Monats-Vignette direkt im Internet bei der Asfinag erwirbt, muss eine wichtige Frist einplanen: Sie wird frühestens 18 Tage nach dem Kaufdatum gültig. Hintergrund ist die gesetzliche Rücktrittsfrist für Fernabsatz. Zum 1. Januar 2027 wird die Maut außerdem um zwei Prozent teurer. Die Jahresvignette kostet statt 106,80 Euro für Pkw zukünftig 108,90 Euro.
Wer die neue Vignette vor dem 1. Januar 2027 erwirbt oder ein bestehendes Abonnement nutzt, bezahlt noch den alten Tarif. Die Asfinag warnt im Zusammenhang mit der Digitalisierung vor Betrug mit Fake-Webseiten oder gefälschten E-Mails. Ab 1. Januar 2027 kostet die 1-Tages-Vignette für Pkw 9,60 Euro, die 10-Tages-Vignette 12,80 Euro, die 2-Monats-Vignette 32 Euro. Für Motorräder beträgt der Mautpreis ab 1. Januar 2027 für ein Jahr 42,70 Euro, für einen Monat 12,80 Euro, für zehn Tage 5,10 Euro und für 1 Tag 3,80 Euro.
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