Batterie-Garantie der Autohersteller
Diese Fehler gefährden die Akku-Garantie Ihres Elektroautos

Die Garantie der Autohersteller auf den Akku von Elektroautos gilt meist für acht Jahre oder 160.000 Kilometer Laufleistung. Aber Vorsicht: Es gibt wichtige Punkte, die E-Autofahrer beachten sollten, um ihre Batterie-Garantie nicht zu gefährden!
Bild: CATL
- Raphael Schuderer
Inhaltsverzeichnis
- Garantiebedingungen aufmerksam lesen
- Wann beginnt die Akku-Garantie zu laufen?
- Mögliche Ausschlusskriterien für einen Garantiefall
- Muss ich für die Garantie auf bestimmte Weise laden?
- Auch die Akku-Chemie bestimmt die Herstellervorgaben
- Ist ein "Leerfahren" des Akkus schädlich?
- Was gilt bei längeren Standzeiten?
- Muss ich Wartungsintervalle für die Garantie einhalten?
- Muss ich Software-Updates unbedingt durchführen (lassen)?
- Wann wird ein E-Auto-Akku zum Garantiefall?
- Sichern die Hersteller auch höhere Laufleistungen ab?
- Besteht die Möglichkeit, die Herstellergarantie zu verlängern?
- Was ist bei bidirektionalem Laden?
- Geht die Garantie beim Gebrauchtwagenkauf auf den Käufer über?
- Fazit
Die Langzeitgesundheit eines Elektroauto-Akkus bereitet E-Fahrern und Umstiegswilligen noch Kopfzerbrechen. Wie lange hält der Fahrakku, bis im schlimmsten Fall ein teurer Austauschakku fällig wird?
Glücklicherweise sichern sämtliche Autohersteller die Batterien ihrer Kunden über ein Garantieversprechen ab, so verlangt es die EU. Diese Garantie gilt in der Regel mindestens für einen Zeitraum von acht Jahren oder eine Laufleistung von 160.000 Kilometern (je nachdem, welche Bedingung zuerst eintritt) für eine Batterie-Restkapazität (SoH) von mindestens 70 Prozent der ursprünglichen Kapazität als Neuwagen.
Ist die Akku-Garantie ein Rundum-Sorglos-Paket? Welche Bedingungen müssen Autofahrer erfüllen, um die Reparatur- oder Austauschkosten für einen massiv verschlechterten Akku vom Hersteller bezahlt zu bekommen? AUTO BILD hat sich in der Branche umgehört und verrät, welche zusätzlichen Punkte bei den Akku-Garantien der Hersteller unbedingt beachtet werden müssen.
Zuallererst gilt: Lesen Sie sich die Garantiebedingungen Ihres Herstellers für die Batterie des Fahrzeugs nach dem Kauf genau durch. Darin finden sich möglicherweise zusätzliche Auflagen, die sie erfüllen müssen, um im Garantiefall auf der sicheren Seite zu sein.
Hier halten es die Hersteller unterschiedlich: Während bei VW das Auslieferungsdatum genannt wird, zählt bei Kia das Datum der Erstzulassung, wie ein Kia-Sprecher gegenüber AUTO BILD bestätigte. Bei BMW markiert entweder die Auslieferung oder die Erstzulassung den Garantie-Start – es gilt der frühere Termin von beiden.

Bild: Matthias Brügge / AUTO BILD
Checken Sie den Starttermin also beim Kauf, obwohl es sich meist nur um ein paar Tage Unterschied zwischen Auslieferung und Zulassung handeln sollte. Noch wichtiger: Der ADAC rät, sich die nutzbare Akkukapazität bereits im Neuzustand bescheinigen zu lassen, um bei Problemakkus sofort reklamieren zu können.
Zusätzlich behalten sich die Hersteller bei unsachgemäßer Behandlung der Batterie vor, die Garantieleistung zu verweigern. In den Garantiebedingungen von VW schließt der Hersteller einen Garantiefall aus, falls der Mangel unter anderem dadurch entstanden ist, dass "die Vorschriften über den Betrieb, die Behandlung und Pflege des Fahrzeugs (insbesondere die Pflegehinweise für das Laden und den Ladezustand der Hochvoltbatterie)" aus der Betriebsanleitung nicht befolgt worden sind.
Auch wenn "die Hochvoltbatterie direkt mit offenem Feuer in Kontakt gekommen ist" oder "die Hochvoltbatterie mit Hochdruck- oder Dampfstrahlreinigern gereinigt wird bzw. Wasser oder aggressive Flüssigkeiten direkt auf die Hochvoltbatterie aufgebracht werden", kann VW die Garantie verweigern.

Auszug aus den Garantiebedingungen von VW.
Bild: VW
BMW schließt unter anderem einen Garantiefall aus, wenn das Fahrzeug "unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist, z. B. bei motorsportlichen Wettbewerben".

Bild: Matthias Brügge / AUTO BILD
Aber das sind nur Beispiele! Die wichtigsten Punkte fragen Sie am besten bei Ihrem Hersteller nach: Manche Autobauer verweigern den Garantiefall, wenn es zu einer Tiefentladung des Akkus kam (z. B. Nissan). Andere stellen sich quer, wenn Hinweise in der Betriebsanleitung zu Standzeiten nicht eingehalten wurden (z. B. Porsche). Auch nicht durchgeführte Software-Updates können einen Garantiefall verhindern (z. B. Tesla).
Laut ADAC bleibt juristisch häufig unklar, "inwiefern die Hinweise in den Bedienungsanleitungen lediglich als Empfehlungen oder als garantierelevante Vorschriften zu verstehen sind." Deshalb sollten Käufer vorsichtig sein und sich an die Benutzerregeln halten. "Ansonsten sind sie im Zweifelsfall auf die Kulanz des Herstellers angewiesen oder könnten sogar leer ausgehen", warnt der Automobilclub.
Gefährden Laden bis 100 Prozent oder regelmäßiges Leerfahren des Akkus den Garantiefall? Ein Kia-Sprecher bestätigt, das Ladeverhalten führe "nicht zu einer Einschränkung der Herstellergarantie". Von Toyota heißt es: "Vollständiges Laden der HV-Batterie auf 100 Prozent ist einschränkungslos erlaubt. Natürlich gilt aber auch hier, dass eine 80-Prozent-Ladung möglicherweise auf lange Sicht die Lebensdauer verlängert."

Kia sieht keine Einschränkung bei der Akku-Herstellergarantie: Man kann problemlos bis 100 Prozent laden.
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Bei Mercedes pocht man dagegen auf die Einhaltung der Ladevorgaben aus der Bedienungsanleitung. BMW schließt einen Garantiefall aus, wenn "Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des BMW-Fahrzeugs (insbesondere nach der Betriebsanleitung) nicht befolgt worden sind".
Achtung: Laut ADAC wissen die Hersteller sehr genau über die Historie der Batterie Bescheid. "Kritische Zustände werden zusammen mit Umgebungsdaten im Batteriemanagementsystem gespeichert oder direkt online an den Hersteller übermittelt."

Vor längeren Standzeiten gilt: den Akku lieber nicht komplett vollladen!
Bild: Ionity GmbH
Bei VW gibt es je nach verwendeter Akkuchemie unterschiedliche Ladeempfehlungen des Herstellers, da in den ID-Modellen unterschiedliche Akkus verbaut sind. In älteren Modellen sorgt eine Nickel-Mangan-Kobalt-Batterie (NMC) für die Energiespeicherung. Ab der Plattform MEB+ (ID.Polo, ID.Cross, ID.3 Neo, kommendes ID.4-Facelift bzw. ID.Tiguan) sind auch Lithium-Eisenphosphat-Batterien (LFP) zu finden.
NMC-Zellen sollen "im täglichen Kurzstreckenbetrieb idealerweise nur bis maximal 80 Prozent" geladen werden, "um die Batterie zu entlasten", so ein VW-Sprecher auf AUTO BILD-Anfrage. "LFP-Batterien können regelmäßig bis 100 Prozent geladen werden, ohne dass dies die Ladeleistung oder Alterung spürbar beeinträchtigt."
Wenn der NMC-Akku "bis 100 Prozent geladen wird, sollte im Anschluss zeitnah die Fahrt aufgenommen werden, damit der hohe Ladezustand nicht lange anliegt". Beim LFP-Akku sei dagegen "eine volle Ladung auf 100 Prozent sogar sinnvoll, am besten etwa alle zwei Wochen über Nacht." So könne sich die Anzeige des Ladezustands bei Bedarf automatisch neu kalibrieren.
Laut Toyota kann ein Kunde die Hochvoltbatterie nicht durch Leerfahren schädigen. "Es verbleibt immer eine Restkapazität in der Batterie, welche eine Schädigung durch klassisches Tiefentladen verhindert."

Beim Leerfahren eines Toyota bZ4X entsteht laut Hersteller kein Schaden am Fahrakku.
Bild: Matthias Brügge / AUTO BILD
BMW schließt dagegen einen Garantiefall aus, wenn er durch "Nicht-Laden des Fahrzeugs innerhalb von 14 Tagen nachdem die Ladezustandsanzeige 0 Prozent / 0 km Reichweite angezeigt hat" verursacht wird.
Allgemein gilt: Bei längeren Standzeiten kann es im Akku zu einer sogenannten Tiefentladung kommen, die die Antriebsbatterie nachhaltig schädigen kann. Laut ADAC sei bei manchen Herstellern die Tiefentladung ein klarer Grund zum Garantieausschluss. "Andere Hersteller betrachten diese Situationen im Einzelfall."
Manche Hersteller geben aber auch Handlungsanweisungen für längere Standzeiten: Laut VW sei es mit NMC‑Akku wichtig, bei Standzeiten von länger als zwölf Stunden zwischen 30 und 80 Prozent zu laden. Auch für die LFP-Chemie empfiehlt der Hersteller dieses "Ladestand-Fenster". Mercedes verweist auf Anfrage ebenfalls auf die "Lagerungsvorgaben gemäß Betriebsanleitung".
Wichtig: Fragen Sie bei einem Gebrauchtwagenkauf auch immer beim Händler nach, wie lange das Fahrzeug bereits stand und ob es regelmäßig bewegt oder nachgeladen wurde!
Spezielle Wartungsintervalle schreibt VW nicht vor. Bei Kia heißt es von einem Sprecher: "Die Kunden sind angehalten, ihr Fahrzeug je nach Modell dem Wartungsplan entsprechend zum Service zu bringen. Bei unseren Elektrofahrzeugen ist das z. B. alle 24 Monate oder 30.000 km – je nachdem, was zuerst eintritt."
Anders Mercedes. Dort heißt es, Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieleistungen "ist die Einhaltung der im Zertifikat festgelegten Bedingungen". Dazu zählten "insbesondere die Beachtung der Wartungsvorgaben gemäß Betriebsanleitung, die Durchführung aller vorgeschriebenen Wartungsarbeiten nach Herstellervorgaben sowie der Verzicht auf nachträgliche Leistungssteigerungen wie Chiptuning".

Einige Hersteller setzen eine regelmäßige Wartung zum Erhalt der Akkugarantie voraus.
Bild: Marijan Murat
Toyota setzt für den Garantieerhalt ebenfalls "die Einhaltung der vorgeschriebenen Inspektionsintervalle inklusive der Durchführung des enthaltenen BEV Health Checks" voraus. Beim bZ4X bedeutet das: Einmal im Jahr oder alle 15.000 km (je nachdem, was eher eintritt) muss das Auto in die Werkstatt.
BMW verlangt ebenfalls, "dass die Inspektionen in den vom Hersteller vorgegebenen Intervallen vorgenommen und Überprüfungen und ggf. Nachbesserungen im Rahmen dieser Inspektionen an der Hochvoltbatterie durchgeführt werden". Wichtig: Klären Sie ab, wie ernst Ihr Hersteller die Einhaltung der Wartungsvorgaben nimmt!
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Bei den regelmäßigen Wartungen in der Herstellerwerkstatt werden die Antriebsbatterien laut ADAC auch regelmäßig auf ihren Zustand überprüft. Der Autoklub rät, "sich das Prüfprotokoll des Akkus von der Werkstatt aushändigen zu lassen". Dabei stellten sich die Werkstätten allerdings bisher häufig quer oder verlangten eine Gebühr. Im Zweifel empfiehlt der Autoclub unabhängige Batterietests.
Kia: "Ein nicht ausgeführtes Software-Update führt ausdrücklich nicht zum Erlöschen der Herstellergarantie." Auch VW bestätigte gegenüber AUTO BILD, das sei für die Erhaltung der Garantie nicht notwendig. Bei Tesla oder Opel kann dagegen nach Angaben des ADAC ein nicht erfolgtes Update den Garantiefall verhindern.
Muss das Auto immer 160.000 Kilometer oder acht Jahre fahren, um zum Garantiefall werden zu können? Nein, einige Hersteller haben in der Garantie noch weitere Laufleistungs-SoH zugesichert: So garantiert VW zusätzlich bis maximal 60.000 km Fahrleistung bzw. 3 Jahre nach der Auslieferung 78 Prozent des SoH‑Ausgangswertes sowie bis maximal 100.000 km Fahrleistung bzw. 5 Jahre 74 Prozent SoH.
Ja, aber nicht alle. Bei Mercedes ist die Absicherung der Hochvoltbatterie modellabhängig: "Für die Modelle EQS und EQE umfasst das Batteriezertifikat einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren beziehungsweise eine Laufleistung von bis zu 250.000 Kilometern." Für EQA, EQB und EQC sowie die neuen Modelle elektrischer CLA, elektrischer GLB, elektrischer GLC und elektrische C-Klasse gilt das übliche Leistungsversprechen (bis zu acht Jahre oder 160.000 Kilometer). Der koreanische Hersteller KGM (ehemals SsangYong) sichert bei den Batterien seiner E-Modelle Torres EVX und Musso EV sogar 10 Jahre oder 1.000.000 Kilometer ab, von einem Mindest-SoH ist allerdings in den Garantiebedingungen keine Rede.

Bild: Matthias Brügge / AUTO BILD
Bei Toyota verlängern regelmäßige Batterietests ("BEV Health Checks") in der Werkstatt die Garantie. Ein Toyota-Sprecher zu AUTO BILD: "Dieser BEV Health Check verlängert die Absicherung der Batterie auch über den Zeitraum der Herstellergarantie hinaus, im Rahmen einer Inspektion bei einem Toyota-Vertragspartner. Bei bestandenen regelmäßigen BEV Health Checks garantiert Toyota bei seinen batterieelektrischen Modellen (ausgenommen die Proace-Familie) eine Batteriekapazität von mindestens 70 Prozent bis zu zehn Jahre beziehungsweise 250.000 Kilometer. Darüber hinaus sind funktionale Defekte der Hochvoltbatterie bis zu zehn Jahre beziehungsweise 1.000.000 Kilometer abgesichert." Diese Garantieverlängerung gehe laut Toyota-Sprecher bei der möglichen Laufleistung sogar noch weiter als die hauseigene "Relax Garantie" (siehe unten).
Bei VW ist das nicht möglich. Kia arbeite laut Sprecher an "Extended Warranty Programmes". Die sind allerdings "noch in der Entwicklung".
Bei Toyota gibt es zudem eine sogenannte Relax Garantie. Der Hintergrund: Weil Toyota seit Langem Vollhybridantriebe in seinen Fahrzeugen einsetzt, sind auch deren Energiespeicher durch ein entsprechendes Programm abgesichert. "Mit jeder Inspektion bei einem Toyota-Vertragspartner verlängert sich der Garantieumfang der Toyota Relax Garantie automatisch um 12 oder 24 Monate (abhängig vom vorgeschriebenen Inspektionsintervall) – bis zu einem Fahrzeugalter von bis zu 15 Jahren oder 250.000 km", erklärt ein Sprecher des Herstellers. Auch die Toyota-Tochter Lexus bietet ein ähnliches Relax-Programm an.
Aktuell noch ein Randgebiet, könnte aber bald wichtig werden: Beim bidirektionalen Laden nutzt das Stromnetz die E-Auto-Batterie als Zwischenspeicher, bei Stromknappheit im Netz wird der Strom aus dem Autoakku wieder ins Netz eingespeist. Auch hier wird geladen und entladen – und der Akku verschlechtert sich auf die Dauer. Die Stromabgabe vom Akku ins Netz wird daher von VW als "virtuelle Kilometer" zur Laufleistung addiert.
In den Garantiebedingungen heißt es: "Hierzu wird die Energiemenge in gefahrene Kilometer umgerechnet, indem die dem Fahrzeug während der bidirektionalen Nutzung entnommene Energiemenge durch den hypothetischen Energieverbrauch dividiert wird. Der sich daraus ergebende Wert wird zur Fahrleistung addiert und als Gesamtstrecke angezeigt. Diese Gesamtstrecke ist die Fahrleistung im Sinne der Garantie für die Hochvoltbatterie."
Der ADAC verrät: "Üblicherweise ist die Garantie fahrzeugbezogen, einige Hersteller verlangen jedoch eine Abtretung der noch bestehenden Garantieansprüche an den Gebrauchtwagenkäufer." Gerade bei jungen Gebrauchten sollten weder die Laufleistung von 160.000 Kilometern überschritten, noch acht Jahre seit Kauf vergangen sein. Der ADAC rät daher zur Nutzung eines Musterkaufvertrags, der auch eine Garantieabtretung enthält. Falls das Fahrzeug bei einem Händler erworben wird, empfiehlt der Autoklub auch hier eine Klärung bezüglich restlicher Garantieansprüche und deren schriftliche Abtretung.
Bei Mercedes ist das Batteriezertifikat "fahrzeuggebunden und nicht an den jeweiligen Kunden oder Fahrzeughalter gekoppelt. Damit bleibt das Leistungsversprechen auch bei einem Eigentümerwechsel bestehen und trägt zur langfristigen Werthaltigkeit des Fahrzeugs bei", versichert der Hersteller auf Anfrage. Bei Kia gilt die Garantie ebenfalls "unabhängig vom Halter". Es sei aber wichtig, "dass die Wartungsintervalle eingehalten wurden und dies im Serviceheft dokumentiert ist". Beim Kauf eines Elektro-Gebrauchtwagens sollte also überprüft werden, ob die Garantie übergeht. Auch die lückenlose Wartungshistorie sollte sichergestellt sein.
Fazit
Die Garantiebedingungen der Hersteller sind bei näherer Betrachtung ein Flickenteppich. E-Auto-Fahrer sind daher gut beraten, sich bereits beim Kauf über die genauen Vorgaben des jeweiligen Herstellers zu Wartung sowie Pflegevorgaben für die Batterie zu informieren und sich penibel daran zu halten. Glücklicherweise zeigen aktuelle Untersuchungen, dass die Akkus länger halten, als viele zunächst befürchtet hatten.
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