E-Kennzeichen: Diese Vorteile bringt es, das kostet es
Diese Vorteile bietet das E-Kennzeichen, so bekommt man es
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Wer ein E-Auto fährt, kann vom E-Kennzeichen profitieren. Es räumt handfeste Vorteile ein, vom Gratisparken bis zum Befahren der Busspur. Welche Privilegien gibt es, wie bekommt man das E-Kennzeichen? Alle Infos!
Bild: AUTO BILD
Inhaltsverzeichnis
Fahrer von Elektroautos und Plug-in-Hybriden profitieren bei Verbrauch und Wartungskosten. Dank des speziellen Kfz-Kennzeichens mit einem "E" am Ende kommen sie aber auch noch in den Genuss zusätzlicher Vorteile im Straßenverkehr. Die Regelung fürs E-Kennzeichen gilt auch für Saisonkennzeichen und Wechselkennzeichen.
Mancherorts dürfen Fahrer von Autos mit dem E-Nummernschild gebührenfrei parken, können gratis laden oder auf der Busspur fahren – wenn die jeweilige Kommune vor Ort die Voraussetzungen dafür geschaffen hat. Verpflichtend ist das E-Nummernschild jedoch nicht.
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Das E-Kennzeichen wird ermöglicht durch das Elektromobilitätsgesetz (kurz: EmoG). Seit 2015 gibt es das Elektrokennzeichen, um durch die besondere Kennzeichnung die Anschaffung von elektrifizierten Fahrzeugen zusätzlich zu fördern. Damit stechen E-Autos anders als in anderen europäischen Ländern hierzulande hervor. Das Elektromobilitätsgesetz erlaubt es den Kommunen, für Fahrzeuge ohne lokale oder mit sehr geringen Emissionen Sonderregelungen zu erlassen.
Neben rein batterieelektrischen Fahrzeugen und solchen mit Brennstoffzelle können laut EmoG auch "von außen aufladbare" Hybridautos (Plug-in-Hybride, PHEVs) mit einem E-Kennzeichen bekommen, wenn sie höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder mindestens 40 Kilometer im vollelektrischen Betrieb schaffen. Hier eine Entscheidungshilfe zum Abwägen zwischen E-Auto und Plug-in-Hybrid. Zu den Kriterien gehören Förderbedingungen, Reichweite und die Gesamtkostenrechnung.
Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 2018 erstmals zugelassen wurden, müssen 30 Kilometer rein elektrisch fahren können. Ob ein Fahrzeug das E-Kennzeichen bekommt, hängt zusätzlich von der Fahrzeugklasse ab.
Das Elektro-Kennzeichen gibt es für Pkw, Wohnmobile (beide Fahrzeugklasse M1), Lieferwagen bis 3,5 Tonnen (Klasse N1), Motorräder (Klasse L3e und L4e), Trikes (L5e) oder Quads (L7e). Transporter der Fahrzeugklasse N2 bekommen das Nummernschild, wenn sie mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 4250 Kilogramm mit dem Führerschein Klasse B gefahren werden dürfen.
Halter können das E-Kennzeichen in der Zulassungsstelle beantragen. Dazu sind wie bei jedem Fahrzeug die Zulassungsbescheinigungen 1 und 2 nötig, ein Beleg über die Versicherung (eVB-Nummer), der Nachweis über die bestandene HU, der Personalausweis und – falls vorhanden – die alten Nummernschilder.
Sollte die Zulassungsstelle einen Nachweis darüber verlangen, dass das Auto die Voraussetzungen des EmoG erfüllt, erfolgt dieser per Datenbestätigung oder kann beim Hersteller angefragt werden.
Ein E-Kennzeichen kann man sowohl bei einer Neuzulassung als auch bei einer bestehenden Zulassung beantragen. Es mag absurd erscheinen, aber ein Auto mit E-Kennzeichen braucht dennoch eine Umweltplakette. Dafür ist das E-Kennzeichen unbegrenzt gültig.
Seit dem 1. September 2023 klappt die Zulassung eines Fahrzeugs mit E-Kennzeichen auch digital via i-Kfz. Es können nicht nur besondere Kennzeichen für Elektroautos oder Oldtimer und Saison-Kennzeichen im Internet beantragt werden. Auch juristische Personen wie Autohäuser dürfen ihre Anträge übers Netz abwickeln, es fallen geringere Gebühren an, nur das Porto kommt hinzu.
Außerdem kann man jetzt direkt nach der digitalen Zulassung für zehn Tage mit der digitalen Zulassungsbescheinigung am Straßenverkehr teilnehmen. Das Übersenden der Fahrzeugdokumente und Plaketten muss man nicht mehr abwarten.
Für das E-Kennzeichen verlangt die Zulassungsstelle eine Zulassungsgebühr. Dazu kommen die Kosten für die Nummernschilder und gegebenenfalls der Obolus fürs Wunschkennzeichen.
Dem E-Kennzeichen liegen vielerorts unterschiedliche Rechtsordnungen zugrunde, es entstand ein Flickenteppich. Die Kommunen können diese Vorrechte einräumen:
• günstiger oder gebührenfrei parken auf öffentlichen Parkflächen
• das Nutzen besonderer Fahrspuren wie beispielsweise Busspuren
• keine Gültigkeit von Zufahrtsbeschränkungen oder Fahrverboten
• kostenloses Laden bei örtlichen Stadtwerken
• das Nutzen besonderer Fahrspuren wie beispielsweise Busspuren
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Die Zeit des kostenlosen Parkens an Ladesäulen ist oft auf den Ladevorgang begrenzt – zu erkennen an entsprechenden Schildern.
Bild: DPA
Kostenfreie oder vergünstigte Parkplätze sind meist speziell gekennzeichnet. Oder die Regel gilt für eine ganze Region. Neben den Kommunen bieten auch einige Supermärkte die Möglichkeit, das E-Auto während des Einkaufs aufzuladen.
In zahlreichen Städten gelten Privilegien für Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen. Doch was in der einen Kommune erlaubt ist, kann in der nächsten eine Ordnungswidrigkeit bedeuten. E-Auto-Fahrer sollten sich also genau informieren.

Die Freigabe von Busspuren für die Elektromobilität obliegt den Kommunen. Die Maßnahme ist umstritten.
Bild: Frank Stange
Darüber hinaus kritisierten Umweltverbände die lange erhältliche Förderung für großvolumige Plug-in-Hybridfahrzeuge, die mit E-Kennzeichen fahren dürfen. Sie werden mittlerweile allerdings nicht mehr gefördert.
Seit Beginn des Jahres 2023 nehmen erste Städte in Niedersachsen Angebote zum kostenlosen Parken für Autos mit E-Kennzeichen zurück. In Nordhorn ist das kostenlose Parken seit Februar Geschichte, in Göttingen seit Juli. In Braunschweig müssen E-Auto-Fahrer seit dem Jahreswechsel fürs Parken in der Innenstadt zahlen.
Die genannten Kommunen begründen das damit, dass die beabsichtigte Förderung von E-Auto-Käufen erfolgt sei und daher nun auslaufen könne. An Ladesäulen darf aber weiterhin während des Ladens kostenlos geparkt werden, das ist gerade in Großstädten wie Berlin, Hamburg oder München günstig. Die E-Auto-Eigner müssen nur darauf achten, dass sie die vor Ort vorgesehene maximale Parkdauer nicht überschreiten.
Bisher sind die niedersächsischen Städte, die ihre E-Auto-Privilegien beenden, Ausnahmen. Im Rest des Bundeslands Niedersachsen laufen die kommunalen Verordnungen weiter, beispielsweise in Hannover bis Ende 2023 und in Celle bis Ende 2026.
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