E-Kennzeichen: Das nützt es, so viel kostet es
Welche Vorteile bietet das E-Kennzeichen?
Bild: Tom Salt
Inhaltsverzeichnis
- Seit wann und warum gibt es das E-Kennzeichen?
- Müssen E-Autos ein E-Kennzeichen führen?
- Wie viel kostet das E-Kennzeichen?
- Welche Fahrzeugtypen können ein E-Kennzeichen erhalten?
- Welche Fahrzeuge erhalten kein E-Kennzeichen?
- Wie beantrage ich ein E-Kennzeichen?
- Welche Vorteile bietet das E-Kennzeichen?
- Was wird am E-Kennzeichen kritisiert?
- Was ist der aktuelle Status?
- Fazit
Fahrer von Elektroautos und Plug-in-Hybriden sind berechtigt, sich bei der Zulassung (oder auch später) ein sogenanntes E-Kennzeichen zuteilen zu lassen: Es ist wie das H-Kennzeichen für Oldtimer ein normales EU-Kfz-Kennzeichen, nur mit einem "E" am Ende. Man kann es am Fahrzeug führen, muss es aber nicht. Doch wer es montiert hat, der genießt zusätzliche Vorteile im Straßenverkehr.
Vorteile: Mancherorts dürfen Fahrer von Autos mit dem E-Nummernschild gebührenfrei parken, können gratis laden oder auf der Busspur fahren – wenn die jeweilige Kommune vor Ort die Voraussetzungen dafür geschaffen hat. Hier folgt eine Übersicht über die Vorteile, einige davon ersparen bares Geld.
Das E-Kennzeichen wird ermöglicht durch das Elektromobilitätsgesetz (kurz: EmoG). Seit 2015 gibt es das Elektrokennzeichen, um durch die besondere Kennzeichnung die Anschaffung von elektrifizierten Fahrzeugen zusätzlich zu fördern. Damit stechen E-Autos anders als in anderen europäischen Ländern hierzulande aus der Blech-Masse hervor. Das Elektromobilitätsgesetz erlaubt es den Kommunen, für so gekennzeichnete Fahrzeuge ohne lokale oder mit sehr niedrigen Emissionen Sonderregelungen zu erlassen.
Gibt es eine Pflicht für Elektro- oder Wasserstoffautos, ein E-Kennzeichen zu führen? Nein, das E-Kennzeichen nutzt man freiwillig. Das Amt gibt das E-Kennzeichen nicht automatisch aus, es muss beantragt werden. Dazu reicht es, bei der örtlichen Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren, und nach Vorlage der Fahrzeugpapiere wird es erteilt. Auf dem Kennzeichen wird ein "E" an die bereits vorhandene Zeichenfolge angehängt. Dazu muss man selbstverständlich neue Schilder prägen lassen. Wenn die Zeichenfolge für die genormte Blechtafel dadurch zu lang wird, gibt die Behörde alternativ eine komplett neue Buchstaben-Zahlen-Kombi aus.
Bewilligung und Ausstellung kosten nicht mehr als ein beliebiges neues Kennzeichen, also werden eine Bearbeitungsgebühr sowie die Kosten für die neuen Blechtafeln fällig. Die Kosten betragen je nach Landkreis bzw. Kommune etwa 20 bis 30 Euro für die Blechtafeln sowie 27,50 bis 31,20 Euro Verwaltungspauschale. Die alten Blechschilder kann man entwerten und aufheben oder direkt im Amt entsorgen.
- Alle rein batterieelektrischen Fahrzeuge (BEV) mit deutscher Zulassung erhalten das E-Kennzeichen.
- Alle Brennstoffzellen-Fahrzeuge (Wasserstoffautos) bekommen das E-Kennzeichen.
- Plug-in-Hybride bekommen laut EmoG (Elektromobilitätsgesetz) das E-Kennzeichen, weil sie "von außen aufladbar" sind. Bedingung: Fahrzeuge, die erstmals nach dem 1. Januar 2018 zugelassen wurden, müssen mindestens 40 Kilometer vollelektrisch fahren können oder dürfen maximal 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. (Hier eine Kauf-Entscheidungshilfe zum Abwägen zwischen E-Auto und Plug-in-Hybrid.)
- PHEV-Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 2018 erstmals zugelassen wurden, müssen für das E-Kennzeichen 30 Kilometer rein elektrisch fahren können.
- Ob ein Fahrzeug das E-Kennzeichen bekommt, hängt zusätzlich von der Fahrzeugklasse ab. Denn das Elektro-Kennzeichen gibt es für Pkw, Wohnmobile (beide Fahrzeugklasse M1), Lieferwagen bis 3,5 Tonnen (Klasse N1), Motorräder (Klasse L3e und L4e), Trikes (L5e) oder Quads (L7e). Transporter der Fahrzeugklasse N2 bekommen das Nummernschild, wenn sie mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 4250 Kilogramm mit dem Führerschein Klasse B gefahren werden dürfen.
Weder leichte E-Motorräder oder E-Motorroller noch Lastkraftwagen erhalten das E-Kennzeichen. Und selbstverständlich auch keine Autos mit Verbrennungsmotor sowie einfache Hybridfahrzeuge bzw. Mildhybride.
Fahrzeughalter können das E-Kennzeichen in jeder Zulassungsstelle beantragen. Dazu sind wie bei jedem Fahrzeug die Zulassungsbescheinigungen 1 und 2 (ehemals Fahrzeugbrief und -schein) nötig, ein Beleg über die Versicherung (eVB-Nummer), der Nachweis über die bestandene HU, der Personalausweis und – falls vorhanden – die alten Nummernschilder. Das E-Kennzeichen kann auch mit dem Saisonkennzeichen und Wechselkennzeichen kombiniert werden.
Sollte die Zulassungsstelle einen Nachweis darüber verlangen, dass das Auto die Voraussetzungen des EmoG erfüllt, erfolgt dieser per Datenbestätigung oder kann beim Hersteller angefragt werden.
Ein E-Kennzeichen kann man sowohl bei einer Neuzulassung als auch im Zuge einer bereits bestehenden Zulassung beantragen. Es mag absurd erscheinen, aber auch ein Auto mit E-Kennzeichen braucht zusätzlich eine Umweltplakette, um in Umweltzonen fahren zu dürfen.
Seit dem 1. September 2023 klappt die Zulassung eines Fahrzeugs mit E-Kennzeichen auch digital via i-Kfz. Es können nicht nur besondere Kennzeichen für Elektroautos oder Oldtimer und Saisonkennzeichen im Internet beantragt werden. Auch juristische Personen wie Autohäuser dürfen ihre Anträge übers Netz abwickeln – es fallen geringere Gebühren an, nur das Porto kommt hinzu.
Außerdem kann man jetzt direkt nach der digitalen Zulassung für zehn Tage mit der digitalen Zulassungsbescheinigung am Straßenverkehr teilnehmen. Das Übersenden der Fahrzeugdokumente und Plaketten muss man nicht mehr abwarten.
Für das E-Kennzeichen verlangt die Zulassungsstelle eine Zulassungsgebühr. Dazu kommen die Kosten für die Nummernschilder und gegebenenfalls der Obolus fürs Wunschkennzeichen.
Dem E-Kennzeichen liegen vielerorts unterschiedliche Rechtsordnungen zugrunde, es entstand ein Flickenteppich. Die Kommunen können diese Vorrechte einräumen:
• günstiger oder gebührenfrei parken auf öffentlichen Parkflächen – z. B. in Bonn, Hamburg, Kassel (Außenbezirke), Oberhausen, Rostock, in München und Frankfurt maximal zwei Stunden, in Dortmund auf Spezialparkplätzen für E-Autos, in Bayern ab 1. Januar 2025 auf allen öffentlichen Parkplätzen bis zu drei Stunden lang (oder Höchstparkdauer)
• das Nutzen besonderer Fahrspuren, beispielsweise Busspuren in Städten
• keine Gültigkeit von Zufahrtsbeschränkungen oder Fahrverboten).
• das Nutzen besonderer Fahrspuren, beispielsweise Busspuren in Städten
• keine Gültigkeit von Zufahrtsbeschränkungen oder Fahrverboten).

Die Zeit des kostenlosen Parkens an Ladesäulen ist oft auf den Ladevorgang begrenzt – zu erkennen an entsprechenden Schildern.
Bild: DPA
Kostenfreie oder vergünstigte Parkplätze sind meist speziell gekennzeichnet. Oder die Regel gilt für eine ganze Region. Neben den Kommunen bieten auch viele Supermärkte die Möglichkeit, das E-Auto während des Einkaufs zu günstigen Tarifen aufzuladen.
In zahlreichen Städten gelten Privilegien für Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen. Doch was in der einen Kommune erlaubt ist, kann in der nächsten eine Ordnungswidrigkeit bedeuten. E-Auto-Fahrer sollten sich also genau informieren.

Die Freigabe von Busspuren für die Elektromobilität obliegt den Kommunen. Die Maßnahme ist umstritten.
Bild: Frank Stange
Darüber hinaus kritisierten Umweltverbände die lange erhältliche Förderung für großvolumige Plug-in-Hybridfahrzeuge, die mit E-Kennzeichen fahren dürfen. Sie werden mittlerweile allerdings nicht mehr gefördert.
Anfang 2023 haben Städte in Niedersachsen, zum Beispiel Braunschweig, Hannover, Göttingen und Nordhorn, Angebote zum kostenlosen Parken für Autos mit E-Kennzeichen zurückgenommen. Die Kommunen begründen das damit, dass die beabsichtigte Förderung von E-Auto-Käufen erfolgt sei und daher nun auslaufen könne. An Ladesäulen darf aber weiterhin während des Ladens kostenlos geparkt werden, das ist gerade in Großstädten wie Berlin, Hamburg oder München günstig. Die E-Auto-Eigner müssen nur darauf achten, dass sie die vor Ort vorgesehene maximale Parkdauer nicht überschreiten.
Bisher sind die niedersächsischen Städte, die ihre E-Auto-Privilegien beenden, Ausnahmen. Im Rest des Bundeslands Niedersachsen laufen die kommunalen Verordnungen weiter, beispielsweise in Celle bis Ende 2026.
Neue E-Kennzeichen-Initiative in Bayern
Wer ab 2025 in Bayern sein Elektroauto, seinen Plug-in-Hybrid oder ein Fahrzeug mit Wasserstoffantrieb parkt, der kann landesweit drei Stunden gratis parken (oder bis zur jeweiligen Höchstparkdauer). Die Regelung soll für ganz Bayern einschließlich der Landeshauptstadt München gelten. Bisher war beispielsweise in München das Parken schon für zwei Stunden kostenfrei. Diese und weitere Vorteile ermöglicht die bundesweite Straßenverkehrsordnung im Rahmen des E-Kennzeichens. Den Kommunen war bisher freie Hand gelassen worden, allerdings hatten bisher nur wenige davon Gebrauch gemacht.
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