Fahrer von Elektroautos und Plug-in-Hybriden profitieren bei Verbrauch und Wartungskosten. Dank des speziellen Kfz-Kennzeichens mit einem "E" am Ende kommen sie aber auch noch in den Genuss zusätzlicher Vorteile im Straßenverkehr. Die Regelung fürs E-Kennzeichen gilt auch für Saisonkennzeichen und Wechselkennzeichen.
Mancherorts dürfen Fahrer von Autos mit so einem E-Nummernschild ohne Gebühr parken, können gratis laden oder auf der Busspur fahren – wenn die jeweilige Kommune vor Ort die Voraussetzungen dafür geschaffen hat. Verpflichtend ist das E-Nummernschild nicht.

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Ermöglicht wird das seit 2015 durch das Elektromobilitätsgesetz (kurz: EmoG). Seitdem gibt es das Elektrokennzeichen. Mit ihm wollte die Bundesregierung die Anschaffung von elektrifizierten Fahrzeugen zusätzlich fördern. Das Elektromobilitätsgesetz erlaubt es den Kommunen, für Fahrzeuge ohne lokale oder mit sehr geringen Emissionen Sonderregelungen zu erlassen.

Welche Autos können das Kennzeichen bekommen?

Neben rein batterieelektrischen Fahrzeugen und solchen mit Brennstoffzelle können laut EmoG auch "von außen aufladbare" Hybridautos (Plug-in-Hybride, PHEVs) mit einem E-Kennzeichen bekommen, wenn sie höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder mindestens 40 Kilometer im vollelektrischen Betrieb schaffen.
Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 2018 erstmals zugelassen wurden, müssen 30 Kilometer rein elektrisch fahren können. Ob ein Fahrzeug das E-Kennzeichen bekommt, hängt zusätzlich von der Fahrzeugklasse ab.
Das Elektro-Kennzeichen gibt es für Pkw, Wohnmobile (beide Fahrzeugklasse M1), Lieferwagen bis 3,5 Tonnen (Klasse N1), Motorräder (Klasse L3e und L4e), Trikes (L5e) oder Quads (L7e). Transporter der Fahrzeugklasse N2 bekommen das Nummernschild, wenn sie mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 4250 Kilogramm mit dem Führerschein Klasse B gefahren werden dürfen.

Wo bekommt man das E-Kennzeichen?

Halter können das E-Kennzeichen in der Zulassungsstelle beantragen. Dazu sind wie bei jedem Fahrzeug die Zulassungsbescheinigungen 1 und 2 nötig, ein Beleg über die Versicherung (eVB-Nummer), der Nachweis über die bestandene HU, der Personalausweis und – falls vorhanden – die alten Nummernschilder.
Sollte die Zulassungsstelle einen Nachweis darüber verlangen, dass das Auto die Voraussetzungen des EmoG erfüllt, erfolgt dieser per Datenbestätigung oder kann beim Hersteller angefragt werden.
Ein E-Kennzeichen kann sowohl bei einer Neuzulassung als auch bei einer bestehenden Zulassung beantragt werden. Auf den ersten Blick mag es absurd erscheinen, aber ein Auto mit E-Kennzeichen braucht zudem eine Umweltplakette. Dafür ist das E-Kennzeichen unbegrenzt gültig.
Für das E-Kennzeichen verlangt die Zulassungsstelle eine Zulassungsgebühr. Dazu kommen die Kosten für die Nummernschilder und gegebenenfalls der Obolus fürs Wunschkennzeichen.

Welche Vorteile bietet das E-Kennzeichen?

Dem E-Kennzeichen liegen vielerorts unterschiedliche Rechtsordnungen zugrunde, es entstand ein Flickenteppich. Die Kommunen können diese Vorrechte einräumen:
• günstiger oder gebührenfrei parken auf öffentlichen Parkflächen
• das Nutzen besonderer Fahrspuren wie beispielsweise Busspuren
• keine Gültigkeit von Zufahrtsbeschränkungen oder Fahrverboten
• kostenloses Laden bei örtlichen Stadtwerken
Ladevorgang an einer Heidelberger Ladesäule für Elekreoautos.
Die Zeit des kostenlosen Parkens an Ladesäulen ist oft auf den Ladevorgang begrenzt – zu erkennen an entsprechenden Schildern.
Bild: DPA

Kostenfreie oder vergünstigte Parkplätze sind meist speziell gekennzeichnet. Oder die Regel gilt für eine ganze Region. Neben den Kommunen bieten auch einige Supermärkte die Möglichkeit, das E-Auto während des Einkaufs aufzuladen.

Was wird am E-Kennzeichen kritisiert?

In zahlreichen Städten gelten Privilegien für Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen. Doch was in der einen Kommune erlaubt ist, kann in der nächsten eine Ordnungswidrigkeit bedeuten. E-Auto-Fahrer sollten sich also genau informieren.
BMW i3 - E-Autos auf die Busspuren
Die Freigabe von Busspuren für die Elektromobilität obliegt den Kommunen. Die Maßnahme ist umstritten.
Bild: Frank Stange

Darüber hinaus gibt es weitere Gründe, weshalb das E-Kennzeichen umstritten ist. Umweltverbände kritisieren, dass zu den förderungswürdigen Autos auch großvolumige Plug-in-Hybridfahrzeuge zählen, die die geforderte Reichweite im Elektrobetrieb zwar erfüllen, im Verbrenner-Modus aber viel Sprit verbrauchen.
Als Kriterien für die Kaufentscheidung zwischen E-Auto und Plug-in-Hybrid gelten Förderbedingungen, Reichweite und die Gesamtkostenrechnung.

Was ist der aktuelle Stand?

Seit Beginn des Jahres 2023 nehmen erste Städte in Niedersachsen Angebote zum kostenlosen Parken für Autos mit E-Kennzeichen zurück. In Nordhorn ist das kostenlose Parken beispielsweise seit Anfang Februar Geschichte. Göttingen wird sich dem zum 1. Juli anschließen. In Braunschweig müssen E-Auto-Fahrer seit dem Jahreswechsel fürs Parken in der Innenstadt zahlen.
Die genannten Kommunen begründen das damit, dass die beabsichtigte Förderung von E-Auto-Käufen erfolgt sei und daher nun auslaufen könne. An Ladesäulen darf aber weiterhin während des Ladens kostenlos geparkt werden. Die E-Auto-Eigner müssen nur darauf achten, dass sie die vor Ort vorgesehene maximale Parkdauer nicht überschreiten.
Bisher sind die niedersächsischen Städte, die ihre E-Auto-Privilegien beenden, Ausnahmen. Im Rest des Bundeslands Niedersachsen laufen die kommunalen Verordnungen weiter, beispielsweise in Hannover bis Ende 2023 und in Celle bis Ende 2026.