E-Kennzeichen: Das nützt es, so viel kostet es
Das sind die Vorteile eines E-Kennzeichens
Fahrer eines Elektroautos haben derzeit viele Vorteile – doch das zugrundeliegende Gesetz dieser Privilegien läuft Ende 2026 aus. Die gute Nachricht: Eine Verlängerung ist bereits in Arbeit. AUTO BILD zeigt, welche handfesten Vorteile ein E-Kennzeichen auch in Zukunft mit sich bringt!
Bild: Tom Salt
Inhaltsverzeichnis
- Warum gibt es das E-Kennzeichen?
- Müssen E-Autos ein E-Kennzeichen führen?
- Wie viel kostet das E-Kennzeichen?
- Welche Fahrzeugtypen können ein E-Kennzeichen erhalten?
- Wie viele Autos haben das elektrische E im Kennzeichen?
- Welche Fahrzeuge erhalten kein E-Kennzeichen?
- Wie beantrage ich ein E-Kennzeichen?
- Welche Vorteile bietet das E-Kennzeichen?
- Was wird am E-Kennzeichen kritisiert?
- Fazit
Fahrer von Elektroautos und Plug-in-Hybriden sind berechtigt, sich bei der Zulassung (oder auch später) ein sogenanntes E-Kennzeichen zuteilen zu lassen. Es ist wie das H-Kennzeichen für Oldtimer ein normales EU-Kfz-Kennzeichen, nur mit einem "E" am Ende. Man kann es am Fahrzeug führen, muss es aber nicht. Doch wer das E-Kennzeichen montiert hat, genießt zusätzliche Vorteile im Straßenverkehr.
Die Vorteile sind im Elektromobilitätsgesetz (EmoG) geregelt. Dieses war bisher allerdings mit einem Ablaufdatum versehen: Zum Ende des Jahres 2026 wäre die Rechtsgrundlage – und damit die Elektro-Vorteile für Autofahrer – weggefallen. Die Bundesregierung hat aber die Novellierung des Gesetzes und damit seine Verlängerung bis 2035 bereits angestoßen. Das neue Gesetz wird zudem als "besonders eilbedürftige Vorlage" eingestuft, eine rechtzeitige Verlängerung sollte also eine reine Formsache darstellen.
Die positiven Nebeneffekte mit E-Kennzeichen: Mancherorts dürfen Fahrer von Autos mit dem E-Nummernschild gebührenfrei parken, können gratis laden oder auf der Busspur fahren – wenn die jeweilige Kommune vor Ort die Voraussetzungen dafür geschaffen hat. Hier folgt eine Übersicht über die Vorteile – mit einigen davon spart man bares Geld.
Seit 2015 gibt es das Elektrokennzeichen, um durch die besondere Kennzeichnung und die damit verbundenen Vorteile den E-Auto-Absatz anzukurbeln. Das Elektromobilitätsgesetz erlaubt es den Kommunen, für so gekennzeichnete Fahrzeuge ohne lokale oder mit sehr niedrigen CO2-Emissionen Sonderregelungen zu erlassen.
Nein, das E-Kennzeichen nutzt man freiwillig. Das Amt gibt das E-Kennzeichen nicht automatisch aus, es muss beantragt werden. Dazu reicht es, bei der örtlichen Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren, und nach Vorlage der Fahrzeugpapiere wird es erteilt. Auf dem Kennzeichen wird ein "E" an die bereits vorhandene Zeichenfolge angehängt. Dazu muss man selbstverständlich neue Schilder prägen lassen. Wenn die Zeichenfolge für die genormte Blechtafel dadurch zu lang wird, gibt die Behörde alternativ eine komplett neue Buchstaben-Zahlen-Kombi aus.
Bewilligung und Ausstellung kosten nicht mehr als ein beliebiges neues Kennzeichen, also werden eine Bearbeitungsgebühr sowie die Kosten für die neuen Blechtafeln fällig. Die Kosten betragen je nach Landkreis bzw. Kommune etwa 20 bis 30 Euro für die Blechtafeln sowie 27,50 bis 31,20 Euro Verwaltungspauschale. Die alten Blechschilder kann man entwerten und aufheben oder direkt im Amt entsorgen.
- Alle rein batterieelektrischen Fahrzeuge (BEV) mit deutscher Zulassung erhalten das E-Kennzeichen.
- Alle Brennstoffzellenfahrzeuge (Wasserstoffautos) bekommen das E-Kennzeichen.
- Plug-in-Hybride bekommen laut EmoG (Elektromobilitätsgesetz) das E-Kennzeichen, weil sie "von außen aufladbar" sind. Bedingung: Fahrzeuge, die erstmals nach dem 1. Januar 2018 zugelassen wurden, müssen mindestens 40 Kilometer vollelektrisch fahren können oder dürfen maximal 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. (Hier eine Kauf-Entscheidungshilfe zum Abwägen zwischen E-Auto und Plug-in-Hybrid)
- PHEV-Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 2018 erstmals zugelassen wurden, müssen für das E-Kennzeichen 30 Kilometer rein elektrisch fahren können.
- Ob ein Fahrzeug das E-Kennzeichen bekommt, hängt zusätzlich von der Fahrzeugklasse ab. Denn das Elektro-Kennzeichen gibt es für Pkw, Wohnmobile (beide Fahrzeugklasse M1), Lieferwagen bis 3,5 Tonnen (Klasse N1), Motorräder (Klasse L3e und L4e), Trikes (L5e) oder Quads (L7e). Transporter der Fahrzeugklasse N2 bekommen das Nummernschild, wenn sie mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 4250 Kilogramm mit dem Führerschein der Klasse B gefahren werden dürfen.
Interessanterweise verzichten viele Fahrer von batterieelektrischen Autos und berechtigten Plug-ins auf die Zuteilung eines E-Kennzeichens: Laut den letzten verfügbaren Zahlen, die von Mitte 2024 stammen, hatten 91 Prozent der zu der Zeit zugelassenen E-Autos in Deutschland das E am Ende des Kennzeichens und rund 81 Prozent der berechtigten Plug-in-Hybride. Diese Quote blieb zwischen 2021 und 2024 konstant. Der Grund könnte darin liegen, dass bei gewerblicher Zulassung oder über Autohäuser die Frage nach dem E-Kennzeichen keine Rolle spielt.
Weder leichte E-Motorräder oder E-Motorroller noch Lastkraftwagen erhalten das E‑Kennzeichen. Selbstverständlich auch keine Autos mit Verbrennungsmotor sowie einfache Hybridfahrzeuge bzw. Mildhybride.
Fahrzeughalter können das E-Kennzeichen in jeder Zulassungsstelle beantragen. Dazu sind wie bei jedem Fahrzeug die Zulassungsbescheinigungen 1 und 2 (ehemals Fahrzeugbrief und -schein) nötig, ein Beleg über die Versicherung (eVB-Nummer), der Nachweis über die bestandene HU, der Personalausweis und – falls vorhanden – die alten Nummernschilder. Das E-Kennzeichen kann mit dem Saisonkennzeichen und Wechselkennzeichen kombiniert werden. Sollte die Zulassungsstelle einen Nachweis verlangen, geht das über eine Übereinstimmungserklärung, oder auch "in anderer, geeigneter Weise" nachgewiesen werden.
Ein E-Kennzeichen kann man sowohl bei einer Neuzulassung als auch bei einer bereits bestehenden Zulassung beantragen. Es mag absurd erscheinen, aber bislang brauchte ein Auto mit E-Kennzeichen zusätzlich eine Umweltplakette, um in Umweltzonen fahren zu dürfen. Doch diese Regel soll demnächst fallen, Elektrofahrzeuge benötigen künftig keine Umweltplakette mehr.
Seit dem 1. September 2023 klappt die Zulassung eines Fahrzeugs mit E-Kennzeichen auch digital via i-Kfz. Es können nicht nur besondere Kennzeichen für Elektroautos oder Oldtimer und Saisonkennzeichen im Internet beantragt werden. Auch juristische Personen wie Autohäuser dürfen ihre Anträge übers Netz abwickeln – es fallen geringere Gebühren an, nur das Porto kommt hinzu.
Außerdem kann man jetzt direkt nach der digitalen Zulassung für zehn Tage mit der digitalen Zulassungsbescheinigung am Straßenverkehr teilnehmen. Das Übersenden der Fahrzeugdokumente und Plaketten muss man nicht mehr abwarten.
Für das E-Kennzeichen verlangt die Zulassungsstelle eine Zulassungsgebühr. Dazu kommen die Kosten für die Nummernschilder und gegebenenfalls der Obolus fürs Wunschkennzeichen.
Dem E-Kennzeichen liegen vielerorts unterschiedliche Rechtsordnungen zugrunde, es entstand ein Flickenteppich. Die Kommunen können diese Vorrechte einräumen, daher ist unsere Aufzählung unten nicht vollständig.

Die Zeit des kostenlosen Parkens an Ladesäulen ist oft auf den Ladevorgang begrenzt – zu erkennen an entsprechenden Schildern.
Bild: DPA
Hier ein Überblick der Privilegien mit E-Kennzeichen:
• Günstiger oder gebührenfrei parken auf öffentlichen Parkflächen – z. B. in Bonn, Düsseldorf, Hamburg, Rostock, Frankfurt am Main, Dortmund. In Bayern seit 1. Januar 2025 auf allen öffentlichen Parkplätzen bis zu drei Stunden lang (oder Höchstparkdauer)
• Die Nutzung besonderer Fahrspuren, etwa Busspuren in Städten
• Keine Gültigkeit von Zufahrtsbeschränkungen (Umweltzone) oder Fahrverboten.
• Die Nutzung besonderer Fahrspuren, etwa Busspuren in Städten
• Keine Gültigkeit von Zufahrtsbeschränkungen (Umweltzone) oder Fahrverboten.
Kostenfreie oder vergünstigte Parkplätze sind meist speziell gekennzeichnet. Oder die Regel gilt für eine ganze Region.

Die Freigabe von Busspuren für die Elektromobilität obliegt den Kommunen. Die Maßnahme ist umstritten.
Bild: Frank Stange
In zahlreichen Städten gelten Privilegien für Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen. Doch was in der einen Kommune erlaubt ist, kann in der nächsten eine Ordnungswidrigkeit bedeuten. E-Auto-Fahrer sollten sich also genau informieren. Darüber hinaus kritisierten Umweltverbände die Förderung für Plug-in-Hybridfahrzeuge, die mit E-Kennzeichen fahren dürfen.
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