Tanken – eigentlich eine ziemlich unspektakuläre, wenn auch meist unangenehm teure Angelegenheit. Doch so einfach ist die Sache gar nicht. Es gibt eine Menge Gerüchte, die sich um das Tanken ranken. Manche dieser Mythen sind Märchen, andere galten früher, manche stimmen aber auch. Hier kommt die Wahrheit!

Mythos: Mit dem Handy telefonieren ist gefährlich

Was Sie noch nicht über den Spritpreis wussten
Ein gesetzliches Handyverbot auf Tankstellen gibt es nicht.
Falsch! Ein gesetzliches Verbot dafür gab es noch nie. Dennoch haben viele Tankstellen vor allem früher das Telefonieren mit dem Handy untersagt, weil befürchtet wurde, dass der Akku gefährliche Funken schlagen könnte, wenn das Handy aus Versehen runterfällt und sich der Akku löst. Tatsächlich ist aber kein einziger solcher Fall bekannt. Moderne Handys sind zudem deutlich robuster. An einigen Tankstellen wurden die Verbotsschilder deshalb wieder abgenommen.

Mythos: Ein leerer Tank auf der Autobahn ist strafbar

Richtig! Das Halten auf der Autobahn ist verboten, wenn der Grund dafür vermeidbar gewesen wäre. Da der Fahrzeugführer nach §23 der Straßenverkehrsordnung dafür zu sorgen hat, dass ausreichend Sprit im Tank ist, kann bei einem Liegenbleiber ein Bußgeld verhängt werden. Und zwar auch dann, wenn die Tankanzeige defekt war oder das Auto aufgrund von starkem Gegenwind mehr verbraucht hat als gewohnt.
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Minutengenauer Spritpreis-Check

So steht der Spritpreis an Tankstellen in der Umgebung!

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Mythos: Einen Tank kann man nicht überfüllen

Auto betanken
Es ist durchaus möglich, den Tank mutwillig zum Überlaufen zu bringen.

Bild: dpa
Falsch! Zwar schalten sich bei modernen Autos die Zapfsäulen von selber ab, wenn der Tank voll ist. Wenn jemand aber mutwillig dann noch ein paar Schubse nachfüllt, kann es passieren, dass Sprit herausschwappt. Keine gute Idee, denn das kann nicht nur dem Lack, sondern auch der Umwelt schaden. An einem heißen Sommertag kann es zudem sein, dass der Tank später überläuft, weil sich der Sprit bei Wärme ausdehnt.

Mythos: Bei Lackschäden haftet der Tankstellenbetreiber

Falsch! Zwar war es tatsächlich lange Zeit gängige Rechtsprechung, dass der Tankstellenbetreiber für Lackkratzer wegen einer heruntergefallenen Zapfpistole haften muss, auch wenn die Zapfsäule technisch einwandfrei war und der Kunde sie nicht richtig eingehängt hatte. Allerdings entschied das Landgericht Limburg am 18.11.2011 (Az. 3 S 159/11), dass der Betreiber einer Tankstelle nicht in jedem Fall für Schäden an Fahrzeugen, die durch herunter gefallene Zapfpistolen entstehen, haften muss. Zwar müsse der Betreiber einer Selbstbedienungstankstelle dafür sorgen, dass die Zapfsäulen keine technischen Defekte aufweisen und den bauartbedingten Sicherheitsvorschriften entsprechen, aber nicht nach jedem Tankvorgang eines Kunden überprüfen, ob dieser den Zapfhahn wieder korrekt eingehängt hat oder nicht.

Mythos: Montags ist das Tanken am günstigsten

Falsch! Das war einmal. Laut ADAC belegen aktuelle Studien, dass die Preise an den Tankstellen vor allem im Tagesverlauf stark schwanken, die Unterschiede zwischen den Wochentagen sind dagegen nur gering. Wer sparen will, sollte möglichst am Abend zwischen 18 und 20 Uhr tanken.
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Mythos: Zu niedriger Reifendruck steigert den Verbrauch

Richtig! Ist der Reifendruck zu niedrig, steigt der Rollwiderstand, was - neben einem gefährlich verlängerten Bremsweg und einem größeren Reifenverschleiß - einen höheren Spritverbrauch zur Folge hat. Schon bei 0,2 bar zu wenig Luft in den Schlappen steigt der Verbrauch laut ADAC um ein Prozent.

Mythos: Der günstigste Preis gilt

Falsch! Unterscheiden sich die Preise an der Tafel und der Zapfsäule, gilt immer der an der Zapfsäule zum Zeitpunkt des Abhebens der Zapfpistole. Widerspruch ist zwecklos, die Rechtsprechung ist hier eindeutig.

Mythos: Zucker im Tank legt das Auto lahm

Richtig! Die süße Pampe kann tatsächlich den Benzinfilter oder schlimmstenfalls sogar die Einspritzdüsen verkleben, und dann geht nichts mehr. Doppelt ärgerlich: Die Reparatur ist teuer.

Mythos: Benzin hamstern ist verboten

Benzinkanister
Maximal 240 Liter Sprit dürfen im Auto mitgenommen werden. Hamstern ist verboten.

Bild: Toni Bader
Richtig! Auch wenn es verlockend sein mag, Sprit zu horten, wenn die Preise im Keller sind: Das ist verboten. In privaten Haushalten dürfen nur ein Liter Benzin oder 100 Liter Diesel gebunkert werden, in der Garage sind es 20 bzw. 200 Liter. In jedem Fall ist die Aufbewahrung von Sprit nur in dafür vorgesehenen Kanistern erlaubt. Übrigens: In Privatfahrzeugen dürfen bis zu 240 Liter Sprit mitgeführt werden. Der muss sich dann auf mehrere, maximal 60 Liter fassende Kanister der DIN-Normen 7274 oder 16904 verteilen. Der ADAC empfiehlt, aus Sicherheitsgründen nicht mehr als zehn Liter herumzufahren.

Mythos: Bei einem Unfall kann der Tank explodieren

Falsch! Zwar gehen in Film und Fernsehen ständig irgendwelche Autos bei einem Crash in die Luft, hier wird aber mit Sprengstoff nachgeholfen. In der Realität kann dies nur passieren, wenn Benzin ausgetreten ist und sich mit der Luft zu explosiven Gemisch verbindet – und das ist extrem selten. Ersthelfer, die an eine Unfallstelle kommen, brauchen deshalb keine Angst vor einer Explosion zu haben, sondern sollten schnellstmöglich den Insassen des Unfallfahrzeugs erste Hilfe leisten.

Mythos: Markenbenzin ist besser als das einer freien Tankstelle

Vielleicht richtig! Grundsätzlich gibt es in Deutschland (wie für fast alles) Normen für die Kraftstoffqualität, die sowohl Markentankstellen als auch freie erfüllen müssen, und der Sprit, der hier wie dort verkauft wird, stammt ohnehin aus denselben Raffinierien. Tatsächlich fügen viele Markentankstellen dem Kraftstoff aber Additive zu, die angeblich einen positiven Einfluss auf die Motorleistung oder den Verbrauch haben sollen. Laut ADAC ist die Wirksamkeit aber nicht bewiesen.