Die gängigsten Methoden beim Bezahlen an einer öffentlichen Ladestation sind die per Ladekarte (mit Rechnung meist am Monatsende) oder die per Smartphone-App (mit Direktabbuchung). Selten ist auch die Zahlung per Giro/Kreditkarte (mit vorheriger Anmeldung) oder SMS (über Prepaid oder die Stromrechnung ihres Hausanbieters) möglich. Die Karte mit einem sogenannten RFID-Chip wird meist vor ein Kontaktfeld an der Säule gehalten, die App kann per QR-Code an der Ladesäule aktiviert werden. Bei beiden Methoden ist üblicherweise eine vorherige Registrierung beim jeweiligen Anbieter notwendig. Davon gibt es im deutschsprachigen Raum etwa 300. Eine Alternative ist das sogenannte E-Roaming, es ermöglicht das Bezahlen mit einer Ladekarte bei mehreren Stromanbietern.
Der Tarifdschungel in Deutschland ist leider noch dicht und unübersichtlich – dafür sorgt die Vielfalt an Pauschalen (Session Fees), Start- und Grundgebühren, Vorzugstarifen oder zeitlichen Abrechnungen, die inzwischen sogar das Bundeskartellamt auf den Plan gerufen haben. Seit dem 1. April 2019 müssen Anbieter eigentlich an öffentlichen Ladestationen eine Abrechnung nach tatsächlich geladenen Kilowattstunden ermöglichen. Doch es gibt es noch zu wenige Genehmigungen von den 16 lokalen Eichämtern in Deutschland. Weil Großkonzerne wie EnBW und Telekom ihre Pläne für die Umrüstung zu eichrechtskonformen Säulen vorlegten, dulden die Behörden die Tarife auf Kilowattstunden-Basis schon jetzt.